Die Deutsche Bundesbank berechnet nach gesetzlichen Vorgaben zweimal jährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) den sogenannten Basiszinssatz unter Bezugnahme auf Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank. Der Basiszinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Ab 1. Januar 2008 gilt ein neuer „Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ von 3,32 % (zuvor 3,19 %).
Näheres zur Errechnung des Zinssatzes kann der Website der Bundesbank entnommen werden. Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2007 (Nr. 242) noch offiziell bekannt gegeben. Es gilt das dort Veröffentlichte. (Deutsche Bundesbank/ml)