Die Deutsche Bundesbank kündigt zum 1. Juli 2008 einen Basiszinssatz von 3,19% an. (Bis dahin liegt er noch bei 3,32%.) Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Die Deutsche Bundesbank berechnet ihn nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB.
Bezugsgröße für den Basiszinssatz ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 24. Juni 2008 beträgt 4,07%. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2008 um 0,13 Prozentpunkte gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2007 betrug 4,20%).
Offiziell wird der neue Basiszinssatz in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 26. Juni 2008 (Nr. 94) bekannt gegeben. Der dort genannte Zinssatz ist der rechtlich maßgebliche.
(Deutsche Bundesbank/ml)