Zweimal jährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) berechnet die Deutsche Bundesbank entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den sogenannten Basiszinssatz, der vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient. Grundlage dieser Berechnung sind die Zinsentscheidungen der Europäischen Zentralbank. Ab 1. Januar 2009 gilt deshalb ein neuer “Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs” von nur mehr 1,62% (zuvor 3,19%).
Näheres zur Errechnung des Zinssatzes kann der Website der Bundesbank entnommen werden. Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 6. Januar 2009 (Nr. 1) noch offiziell bekannt gegeben. Es gilt das dort Veröffentlichte.
(Deutsche Bundesbank/ml)