Der wesentliche Faktor mit Einfluss auf die Höhe der Verzugszinsen, der sogenannte Basiszinssatz, wird sich im ersten Halbjahr 2010 nicht ändern. Wie heute die Deutsche Bundesbank mitteilte, bleibt der Basiszinssatz bis mindestens Ende Juni 2010 bei 0,12 %. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 Bundesgesetzbuch (BGB) berechnet.Darin ist festgelegt, dass sich der Zinssatz zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte verändert, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße wiederum ist der Leitzins (Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation) der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Da aber der Leitzins am 29. Dezember dieses Jahres 1,00 % betrug und damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt (1. Juli 2009) unverändert blieb, errechnet sich für das kommende halbe Jahr (1. Januar bis 30. Juni 2010) erneut ein Basiszinssatz von 0,12 %. Veröffentlicht wird der Zinssatz dem § 247 Abs. 2 des BGB entsprechend im Bundesanzeiger in der Ausgabe 198 vom 31. Dezember 2009.
(Deutsche Bundesbank/ml)