Der Leitzins (Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank) betrug am 29. Dezember dieses Jahres 1,00 %. Er blieb damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt (1. Juli 2009) unverändert. Deshalb errechnet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das kommende halbe Jahr (1. Januar bis 30. Juni 2010) erneut ein Basiszinssatz von 0,12 %.Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 Bundesgesetzbuch (BGB) berechnet und entsprechend § 247 Abs. 2 des BGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Leitzins (Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation) der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der neue „alte“ Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom
31. Dezember 2009 (Nr. 198) bekanntgegeben werden.
(Deutsche Bundesbank/ml)