Der Leitzins (Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank) betrug am 29. Juni 2010 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt (29. Dezember 2009) unverändert geblieben. Deshalb errechnet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das kommende halbe Jahr (1. Juli bis 31. Dezember 2010) erneut ein Basiszinssatz von 0,12 %.
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 Bundesgesetzbuch (BGB) berechnet. Er dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB und verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der neue unveränderte Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 1. Juli 2010 (Nr. 96) offiziell bekanntgegeben werden.