Der Leitzins (Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank) betrug am 28. Dezember 2010 wie bereits zum Ende des ersten Halbjahres 1,00 %. Er ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt unverändert geblieben. Deshalb errechnet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das kommende halbe Jahr (1. Januar bis 29. Juni 2011) erneut ein Basiszinssatz von 0,12 %.
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 Bundesgesetzbuch (BGB) berechnet. Er dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB und verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der neue (unveränderte) Basiszinssatz wird in der morgigen Ausgabe des Bundesanzeigers (Ausgabe Nr. 199 vom 30. Dezember 2010) offiziell bekanntgegeben.