Leutheusser-Schnarrenberger: BMJ plant Gesetz gegen das Abmahnunwesen

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger lässt momentan einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der den zunehmenden Missbrauch von Abmahnungen durch unseriöse Rechtsanwälte eingrenzen soll.

Viele Kleinunternehmen erhalten von Rechtsanwälten wegen kleinster Verstöße gegen rechtliche Vorgaben Abmahnungen. In diesen Abmahnungen werden Unternehmen z.B. darauf hingewiesen, dass die Angaben zu ihrem Unternehmen nicht vollständig sind oder ihr Impressum fehlerhaft ist. Der Rechtsanwalt fordert das Unternehmen auf, dies zukünftig zu unterlassen. Sein Hauptanliegen in diesem Fall ist aber die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung. Auf Grund der Rechtsprechung der Gerichte sind die Streitwerte, die für die Berechnung der Anwaltsgebühren ausschlaggebend sind, selbst bei einfachsten Rechtsverletzungen hoch, d.h. der Rechtsanwalt investiert ca. eine Stunde Arbeit und kassiert dafür eine drei- bis vierstellige Gebühr.

2010 gab es ca. 600.000 Abmahnungen, die zusammen einen Wert von 500 Mio. Euro hatten. Dieser Abmahnindustrie werden, sobald das Gesetz in Kraft tritt, Grenzen gesetzt, die dazu führen, dass viele dieser schwarzen Schafe unter den Rechtsanwälten den monetären Spaß verlieren. Geplant ist,

  • dass die Abmahnkosten so reduziert werden, dass das Geschäft der Massenabmahnungen nicht mehr attraktiv ist. Massen- bzw. Serienabmahnungen sind identische Abmahnschreiben bei einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle (in missbräuchlichen Fällen stellt dies eine nicht zu akzeptierende Gelddruckmaschine für den Rechtsanwalt dar),
  • das die Wahl des Gerichtstandortes durch den Abmahnenden eingeschränkt werden soll, so dass verhindert wird, dass der Abmahnende Gerichte anruft, die dafür bekannt sind, abmahnergünstig zu entscheiden, und
  • dass der Betroffene im Fall von missbräuchlichen Abmahnungen einen Anspruch auf Kostenersatz erhält; hierdurch sollen Massenabmahner abgeschreckt werden.

(sw)