Der Gründungszuschuss erwies sich in den letzten Jahren als ausgesprochen wirksam: 80 % der Arbeitslosen, die von den Arbeitsagenturen mit einem Gründungszuschuss gefördert wurden, waren auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig. Weitere 10 % fanden nach der Förderung wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Unter dem Strich konnten damit mehr als 90 % der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das ergab eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Jeder dritte Geförderte wurde laut dieser Studie selbst zum Arbeitgeber und beschäftigte zum Zeitpunkt der Befragung im Durchschnitt drei Mitarbeiter. Auch wenn viele der Mitarbeiter nur einen Teilzeitjob verrichten, ergibt eine Umrechnung auf Vollzeitäquivalente immerhin mehr als zwei neue Stellen pro bezuschussten Arbeitgeber. Die möglichen Mitnahmeeffekte spielen der IAB-Studie zufolge eine geringere Rolle als häufig angenommen.
Insgesamt sei das Armutsrisiko der geförderten Existenzgründer aktuell nicht größer als das der restlichen Bevölkerung, stellten die Arbeitsmarktforscher fest. Allerdings gaben 15 % der Geförderten an, gegenwärtig über keinerlei Altersvorsorge zu verfügen. Für einen Teil der Gründer bestehe also die Gefahr der Altersarmut, so das IAB.
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose finanziell beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Er löste 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) ab. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden jährlich zwischen 119.000 und 146.000 Zuschüsse gewährt.
Bis zum Ende des Jahres 2011 bestand ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Jetzt ist der Gründungszuschuss eine so genannte Ermessensleistung: Der Gründungswillige muss den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass seine Existenzgründung förderungswürdig ist.
Die IAB-Studie beruht auf Interviews mit mehr als 2000 Geförderten. Sie steht als Ausgabe 2/2012 der Publikationsreihe IAB Kurzbericht per PDF-Download kostenfrei im Internet bereit. (Quelle: IAB/ml)