Der Deutsche Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, demzufolge Shop-Betreiber in den kommenden Monaten eine „Button-Lösung“ in den Bestellabschluss integrieren müssen. „Bestellung absenden“ reicht nicht mehr.
Nachdem der Deutsche Bundestag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr zugestimmt hat, haben Shop-Betreiber nun drei Monate lang Zeit, ihren Vertriebskanal anzupassen.
Mit der Button-Lösung muss der Kunde bei seiner Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dazu muss der Button eines Online-Shops z.B. die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ aufweisen. Außerdem muss der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages deutlich über die Kosten von Produkten, über Lieferkosten und gegebenenfalls Mindestlaufzeiten informiert werden. Wer nach Ablauf der Dreimonatsfrist den neuen Vorgaben nicht gerecht wird, schließt keine rechtskräftigen Verträge und kann zudem von Wettbewerbern abgemahnt werden. (Quelle:VZBV/hw)