Die IHK des Saarlandes hat ein Merkblatt zum „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ veröffentlicht. Sie erinnert außerdem daran, dass die betreffenden Änderungen am 1. Juli 2012 Kraft treten. In der Folge kommen wirksame Verträge über das Internet nur dann zustande, wenn ein Kunde anfallende Kosten durch den Button „Zahlungspflichtige Bestellung“ ausdrücklich bestätigt.
Laut IHK des Saarlandes sind deutsche Händler betroffen, die Waren über das Internet verkaufen. Dies gelte sowohl für eigene Internet-Shops als auch für Shops, die über eine Verkaufsplattform wie eBay, Amazon oder Ähnliches betrieben würden. Auch Homepages, über die Dienstleistungsverträge abgeschlossen werden könnten bzw. bei denen der entgeltpflichtige Bezug von Informationen, Vermittlungsverträgen, Werkverträgen etc. möglich ist, benötigen den Hinweis.
Die IHK warnt, dass kein Vertrag entsteht, wenn die Funktion nicht auf die Homepage eingebaut wird. Der Händler laufe zudem Gefahr, abgemahnt zu werden.
Das Merkblatt gibt es bei der IHK des Saarlandes als PDF zum Herunterladen. (Quelle: IHK des Saarlandes/sp)