Laut der allgemeinen Facebook-Richtlinien dürfen Städteseiten keine generischen Namen tragen, da bei einem geografischen Profilnamen für den Nutzer nicht klar nachvollziehbar sei, wer die Seite betreibe. Alle Kommunen, die das soziale Netzwerk nutzen, waren daher aufgefordert, bis zum 1. September 2012 einen Namen zu wählen, der deutlich macht, ob es sich beim Betreiber um den Stadtrat, die Stadtverwaltung oder ein Stadtinformationsportal handelt.
Die Richtlinie betrifft Hunderte von Seitenbetreibern in Deutschland. Für viele dieser Kommunen kam die Änderungsaufforderung überraschend: In Braunschweig z.B. wollte man nicht verstehen, warum ein Profilname wie „Braunschweig – die Löwenstadt“ missverständlich bzw. ungültig sei. Andere Gemeinden, die ihren Namen bereits den Richtlinien entsprechend ausgesetzt hatten, wiesen darauf hin, dass eine deutliche Namensgebung sinnvoll sei, da es zu einem Ort oft schon eine Facebook-Präsenz gebe – aber eben nicht von der Kommune selbst. (Quelle: Kommune 21/DStGB/ff)