Wie das Bundesministerium für Justiz mitteilt, hat das Bundeskabinett kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet. Demnach sollen Kleinstkapitalgesellschaften künftig nicht den strengen Veröffentlichungspflichten der Rechnungslegung unterliegen, wie sie sonst für Großunternehmen gelten. Laut Ministerium wird der Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, durch das Gesetz erheblich reduziert.
Zudem müsse der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern lediglich beim Bundesanzeiger hinterlegt und dann nur auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben des Ministeriums wird die Erleichterung für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Erfasst würden alle Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
- Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
- Bilanzsumme bis 350.000 Euro
- eine durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern
Insgesamt sollen mehr als 500.000 Untenehmen in Deutschland von den Erleichterungen profitieren. Den Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) gibt es beim Justizministerium als PDF zum Herunterladen. (BMJ/sp)